Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gemischte Krankenanstalten
Als gemischte Krankenanstalten bezeichnet
man Eirichtungen, die zusätzlich zu einer stationären
Heilbehandlung auch stationäre Kuren oder
Santoriumsbehandlungen durchführen, bzw. auch
Rekonvaleszenten aufnehmen. Dadurch unterscheiden sie
sich von einem reinen Krankenhaus.
PKV-Versicherte haben die freie Wahl des
Krankenhauses. Sinnvollerweise sollte man sich dennoch
vorher die Zustimmung des PKV-Anbieters einholen, wenn
man sich in einer gemischten Krankenanstalt
stationär behandeln lassen
möchte.
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