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Versicherungslexikon Buchstabe G

Gemischte Krankenanstalten

Als gemischte Krankenanstalten bezeichnet man Eirichtungen, die zusätzlich zu einer stationären Heilbehandlung auch stationäre Kuren oder Santoriumsbehandlungen durchführen, bzw. auch Rekonvaleszenten aufnehmen. Dadurch unterscheiden sie sich von einem reinen Krankenhaus. PKV-Versicherte haben die freie Wahl des Krankenhauses. Sinnvollerweise sollte man sich dennoch vorher die Zustimmung des PKV-Anbieters einholen, wenn man sich in einer gemischten Krankenanstalt stationär behandeln lassen möchte.

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