eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe G

Geringfügigkeitsgrenze

Unter der Geringfügigkeitsgrenze versteht man den Wert für die Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung.
Um versicherungsfrei zu bleiben, darf die monatliche Vergütung einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt diese Grenze nicht übersteigen und die regelmäßige Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht übersteigen. Die Geringfügigkeitsrenze beträgt 1/7 der monatlichen Bezugsgröße. In manchen Fällen besteht auch bei einer höheren Vergütung noch Versicherungsfreiheit, sofern sie 1/6 des Gesamteinkommens nicht übersteigt.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks