Versicherungslexikon Buchstabe
G
Geringfügigkeitsgrenze
Unter der Geringfügigkeitsgrenze versteht man
den Wert für die Versicherungsfreiheit in der
Sozialversicherung.
Um versicherungsfrei zu bleiben, darf die monatliche Vergütung
einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt diese
Grenze nicht übersteigen und die regelmäßige Wochenarbeitszeit
15 Stunden nicht übersteigen. Die Geringfügigkeitsrenze beträgt
1/7 der monatlichen Bezugsgröße. In manchen Fällen besteht auch
bei einer höheren Vergütung noch Versicherungsfreiheit, sofern
sie 1/6 des Gesamteinkommens nicht
übersteigt.
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