Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der
Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Körperschaften
des öffentlichen Rechts. Die verschiedene Kategorien
sind:
-
in die Allgemeine Ortskrankenkassen
(AOK),
-
in die so genannten Ersatzkassen (DAK,
BEK, GEK, HaMü, HEK, HKK, HZK, KEH, KKH und
TK),
-
in die Betriebskrankenkassen
(BKK),
-
in die Innungskrankenkassen
(IKK),
-
in die landwirtschaftliche
Krankenkasse,
-
in die Seekrankenkasse
und
-
in die
Bundesknappschaft.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) ist sowohl
die Tätigkeit als auch der Leistungsumfang der
Krankenkassen festgelegt.
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