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Versicherungslexikon Buchstabe G

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip, d. h. jeder Versicherte bezahlt einen Beitrag entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Einkommensanteile oberhalb dieser Grenze bleiben unberücksichtigt.
Jeder Versicherte erhält die gleiche Leistung ungeachtet seiner Beitragshöhe, seines Geschlechts, Alters, Gesundheitszustands, oder wie viele Personen im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert sind. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind im fünften Sozialversicherungs-gesetzbuch (SGB V) geregelt. In Deutschland sind uber 80% der Gesamtbevölkerung in der GKV versichert.

 

KarstadtQuelle Versicherungen

 

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