Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist
ein wesentlicher Bestandteil des deutschen
Sozialversicherungssystems. Sie arbeitet nach dem
Solidaritätsprinzip, d. h. jeder Versicherte bezahlt
einen Beitrag entsprechend seiner wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit.
Beiträge werden bis zur jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Einkommensanteile oberhalb
dieser Grenze bleiben unberücksichtigt.
Jeder Versicherte erhält die gleiche Leistung ungeachtet seiner
Beitragshöhe, seines Geschlechts, Alters, Gesundheitszustands,
oder wie viele Personen im Rahmen der Familienversicherung
beitragsfrei mitversichert sind. Die Leistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherung sind im fünften
Sozialversicherungs-gesetzbuch (SGB V) geregelt. In Deutschland
sind uber 80% der Gesamtbevölkerung in der GKV
versichert.
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