Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gesetzlicher Zuschlag
Der gesetzliche Zuschlag, auch
Beitragssicherungszuschlag genannt, ist ein Zuschlag in
Höhe von 10% des Vollkostentarifs (bzw. der
Vollkostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom PKV-Kunden
zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65
ausschließen soll. Ab dem Alter 80 darf er auch zur
Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Zuschlag jedem
Versicherten individuell
gutgeschrieben.
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