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Versicherungslexikon Buchstabe G

Gesetzlicher Zuschlag

Der gesetzliche Zuschlag, auch Beitragssicherungszuschlag genannt, ist ein Zuschlag in Höhe von 10% des Vollkostentarifs (bzw. der Vollkostentarife), der seit dem 01.01.2000 vom PKV-Kunden zu bezahlen ist und Beitragsanpassungen ab dem Alter 65 ausschließen soll. Ab dem Alter 80 darf er auch zur Beitragsreduzierung verwandt werden. Der Zuschlag jedem Versicherten individuell gutgeschrieben.

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