Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gesundheitsprüfung
Der Versicherer nimmte eine Gesundheitsprüfung
vor, um das medizinische Risiko einschätzen zu können.
Man bezeichnet sie auch als Risikoprüfung. Sie
erfolgt erstmals bei Antrags-stellung durch
die zu beantwortenden Gesundheitsfragen. Durch seine
Unterschrift auf dem Antrag entbindet der Antragsteller
alle dort angegebenen Ärzte und Heilbehandler,
Krankenhäuser und Vorversicherer von ihrer
Schweigepflicht. Der Versicherer erhält die
Möglichkeit zusätzliche Informationen über den
Gesundheitszustand des Antragstellers
einzuholen.
Das neue VVG sieht allerdings vor, dass der
Versicherer den Antragsteller vor jeder Anfrage
informieren muss und der Antragsteller das Recht hat die
Zustimmung zu verweigern.
Bei einem erhöhten Risiko kann der Versicherer
dem Antragsteller ein neues Angebot unterbreiten, zu dem
es ihm möglich ist Versicherungsschutz zu bieten. In
diesem Falle spricht man entweder von einem
Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss, bzw.
Leistungsverzicht. Ist es unmöglich aufgrund des
medizinischen Risikos Versicherungsschutz zu
bieten, wird der Antrag
abgelehnt.
Falls keine Vorversicherung bestanden
hat, oder der Antragsteller für einen oder
mehrere Monate ohne Krankenversicherungs-schutz
war, dann verlangen die meisten PKV-Anbieter
eine ärztliche Untersuchung. Die Kosten sind vom
Antragsteller zu tragen.
Die Gesundheitsfragen müssen vollständig und
wahrheitsgemäß beantwortet werden um sich nicht
der Gefahr einer vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung
auszusetzen.
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