eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe G

GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer

Geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH haben eine besondere Regelung in Bezug auf die Versicherungspflicht. Sie besteht bei abhängig Beschäftigten grundsätzlich, wenn die gesetzlichen Vorgaben für die Versicherungsfreiheit nicht vollständig erfüllt sind. Ist im Arbeitsvertrag eine Geschäftsführervergütung unterhalb der Versicherungspflicht-grenze vereinbart, so ist der geschäftsführende Gesellschafter versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ihn die Höhe seiner Beteiligung an der GmbH einem Unternehmer gleichstellt. In diesem Fall wird er wie ein Selbständiger behandelt, obwohl er ein Angestelltenverhältnis hat. Zu den Voraussetzungen, um als Unternehmer eingestuft zu werden sind u. a.:

  • eine Beteiligung an der Gesellschaft von über 50% und

  • der maßgebliche Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft, was auch bei einem geringeren Beteiligungsverhältnis, z. B. bei einer Sperrminorität möglich ist.

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks