Versicherungslexikon Buchstabe
G
GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer
Geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH
haben eine besondere Regelung in Bezug auf
die Versicherungspflicht. Sie besteht bei abhängig
Beschäftigten grundsätzlich, wenn die gesetzlichen
Vorgaben für die Versicherungsfreiheit nicht vollständig
erfüllt sind. Ist im Arbeitsvertrag eine
Geschäftsführervergütung unterhalb der
Versicherungspflicht-grenze vereinbart, so ist der
geschäftsführende Gesellschafter versicherungspflichtig.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ihn die Höhe seiner
Beteiligung an der GmbH einem Unternehmer gleichstellt.
In diesem Fall wird er wie ein Selbständiger behandelt,
obwohl er ein Angestelltenverhältnis hat. Zu den
Voraussetzungen, um als Unternehmer eingestuft zu werden
sind u. a.:
-
eine Beteiligung an der Gesellschaft von
über 50% und
-
der maßgebliche Einfluss auf die
Geschicke der Gesellschaft, was auch bei einem
geringeren Beteiligungsverhältnis, z. B. bei
einer Sperrminorität möglich
ist.
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