Versicherungslexikon Buchstabe
G
Gruppenversicherung
Eine Gruppenversicherung ist ein
Versicherungsvertrag, der eine Vielzahl von Personen
umfasst, die die gleichen Merkmale aufweisen. Ein
Unternehmen, ein Verein oder eine Vereinigung
(beispielsweise ein Berufsverband) kann für seine
Arbeitnehmer, bzw. Mitglieder eine Gruppenversicherung
abschließen. Der Vorteil für die Versicherten ist neben
einem Beitragsrabatt der Kontrahierungszwang. Der
Versicherer muss alle Personen in den
Versicherungsvertrag aufnehmen, die die Voraussetzungen
für die Aufnahme erfüllen. Sollte ein erhöhtes
medizinische Risiko bestehen, so kann er nur einen
Risikozuschlag vereinbaren. Eine Ablehnung ist nicht
möglich. Der Vorteil für den Versicherer ist ein
geringerer Verwaltungsaufwand, da der Versicherungsnehmer
des Gruppenvertrages, also der Arbeitgeber, der Verein
oder Verband die Beiträge bei seinen Versicherten
einzieht und an den Versicherer im Ganzen überweist. Die
Kriterien für eine Gruppenversicherung sehen
folgendermaßen aus:
-
Die Mindestanzahl sind 10
Personen,
-
20 Personen, sofern auch Angehörige des
versicherbaren Personenkreises ein Aufnahmerecht
haben.
-
Bei Berufsverbänden beträgt die
Mindestanzahl 100
Personen.
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