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Versicherungslexikon Buchstabe G

Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der eine Vielzahl von Personen umfasst, die die gleichen Merkmale aufweisen. Ein Unternehmen, ein Verein oder eine Vereinigung (beispielsweise ein Berufsverband) kann für seine Arbeitnehmer, bzw. Mitglieder eine Gruppenversicherung abschließen. Der Vorteil für die Versicherten ist neben einem Beitragsrabatt der Kontrahierungszwang. Der Versicherer muss alle Personen in den Versicherungsvertrag aufnehmen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen. Sollte ein erhöhtes medizinische Risiko bestehen, so kann er nur einen Risikozuschlag vereinbaren. Eine Ablehnung ist nicht möglich. Der Vorteil für den Versicherer ist ein geringerer Verwaltungsaufwand, da der Versicherungsnehmer des Gruppenvertrages, also der Arbeitgeber, der Verein oder Verband die Beiträge bei seinen Versicherten einzieht und an den Versicherer im Ganzen überweist. Die Kriterien für eine Gruppenversicherung sehen folgendermaßen aus:

  • Die Mindestanzahl sind 10 Personen,

  • 20 Personen, sofern auch Angehörige des versicherbaren Personenkreises ein Aufnahmerecht haben.

  • Bei Berufsverbänden beträgt die Mindestanzahl 100 Personen.

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