Versicherungslexikon Buchstabe
H
Härtefallregelung
Seit in Kraft treten des
Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, haben Mitglieder einer
gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen zu leisten.
Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung
von den Zuzahlungen erfolgen. Das trifft zu wenn jemand
durch sie unzumutbar belastet wird. Dann spricht man von
einem Härtefall.
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