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Versicherungslexikon Buchstabe H

Härtefallregelung

Seit in Kraft treten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen zu leisten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Zuzahlungen erfolgen. Das trifft zu wenn jemand durch sie unzumutbar belastet wird. Dann spricht man von einem Härtefall.

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