Versicherungslexikon Buchstabe
H
Hausärztliche Versorgung
Mit dem in Kraft treten des
Gesundheitsstrukturgesetzes 1993 teilt sich das
vertragsärztliche Aufgabengebiet in zwei Bereiche
auf:
Allgemeinmediziner und Ärzte ohne
Fachgebietsbezeichnung betreuen den Patienten in
Diagnostik und Therapie sowie der Dokumentation der
Behandlungsdaten aus ambulanter und stationärer
Versorgung, wobei gerade die Kenntnis des
sozialen Umfelds eine wichtige Rolle
spielt.
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