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Versicherungslexikon Buchstabe H

Hausärztliche Versorgung

Mit dem in Kraft treten des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993 teilt sich das vertragsärztliche Aufgabengebiet in zwei Bereiche auf:

  • die fachärztliche und
  • die hausärztliche Versorgung.

Allgemeinmediziner und Ärzte ohne Fachgebietsbezeichnung betreuen den Patienten in Diagnostik und Therapie sowie der Dokumentation der Behandlungsdaten aus ambulanter und stationärer Versorgung, wobei gerade die Kenntnis des sozialen Umfelds eine wichtige Rolle spielt.

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