Versicherungslexikon Buchstabe
H
Hausarzt
Unter dem Begriff Hausarzt versteht man einen
praktischen Arzt oder einen Allgemeinmediziner, der zu
seinem Patienten ein enges Vertrauensverhältnis hat.
Zurückzuführen ist das häufig auf
eine langjährige „Arzt-Patient-Beziehung und der
Hausarzt ist normalerweise der erste Ansprechpartner
bei gesundheitlichen Problemen. Der Hausarzt
kennt vielfach auch das soziale Umfeld seines
Patienten und kann daher auch atypische
Krankheitsursachen erheblich leichter ausmachen. Auch
Hausbesuche gehören dazu. Er Hausarzt überweist seinen
Patienten im Bedarfsfall an einen entsprechenden Facharzt
oder
Krankenhaus.
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