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Versicherungslexikon Buchstabe H

Heil- und Kostenplan

Unter einem Heil- und Kostenplan versteht man ein vom Zahnarzt vor Behandlungsbeginn (kostenlos) zu erstellender Kostenvoranschlag. Er enthält sowohl den Befund, die so genannte Regelversorgung als auch die tatsächlich geplante Versorgung unter Angabe der Art, des Umfangs, der Kosten, und des Orts der Herstellung des geplanten Zahnersatzes.
Der Heil- und Kostenplan wird dann vom zuständigen Träger, in unserem Fall entweder von der Krankenkasse oder von der privaten Krankenversicherung überprüft und im Anschluß daran genehmigt.

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