Versicherungslexikon Buchstabe
H
Heil- und Kostenplan
Unter einem Heil- und Kostenplan versteht
man ein vom Zahnarzt vor Behandlungsbeginn (kostenlos) zu
erstellender Kostenvoranschlag. Er enthält sowohl den
Befund, die so genannte Regelversorgung als auch die
tatsächlich geplante Versorgung unter Angabe der
Art, des Umfangs, der Kosten, und des Orts der
Herstellung des geplanten Zahnersatzes.
Der Heil- und Kostenplan wird dann vom zuständigen Träger, in
unserem Fall entweder von der Krankenkasse oder von
der privaten Krankenversicherung überprüft und im Anschluß
daran genehmigt.
zurück
|