Versicherungslexikon Buchstabe
H
Heilfürsorge (freie)
Die freie Heilfürsorge ist die
Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte im aktiven
Dienst. Dazu
gehören:
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Berufssoldaten, |
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Zeitsoldaten, |
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Wehrpflichtige, |
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Angehörige der
Polizei, |
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Angehörige der
Berufsfeuerwehr und |
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Angehörige des
Bundesgrenzschutzes. |
Beamte im aktiven Dienst haben Anspruch auf eine
kostenlose medizinische Versorgung, die nach den
Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt ist.
Ihre unterhaltspflichtigen Familienangehörige haben Anspruch
auf Beihilfe.
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