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Versicherungslexikon Buchstabe H

Heilfürsorge (freie)

Die freie Heilfürsorge ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Beamte im aktiven Dienst. Dazu gehören:

 

Berufssoldaten,
Zeitsoldaten,
Wehrpflichtige,
Angehörige der Polizei,
Angehörige der Berufsfeuerwehr und
Angehörige des Bundesgrenzschutzes.

Beamte im aktiven Dienst haben Anspruch auf eine kostenlose medizinische Versorgung, die nach den Verordnungen des Bundes und der Länder geregelt ist.
Ihre unterhaltspflichtigen Familienangehörige haben Anspruch auf Beihilfe.

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