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Versicherungslexikon Buchstabe H

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind technische Hilfen, die eine körperliche Beeinträchtigung mildern oder im Idealfall ausgleichen können. In den „Heil- und Hilfsmittelrichtlinien“ wird genau definiert, was ein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Für die Privaten Krankenversicherung wird das in den Musterbedingungen und den Besonderen Bedingungen festgelegt.

Als Hilfsmittel gelten grundsätzlich:

 

Sehhilfen, wobei das Brillen aber auch Kontaktlinsen sein können,

akustische Hilfen, wie z, B. Hörgeräte,

Geh- und Stützapparate,

Krankenfahrstühle,

künstliche Gliedmaßen, z. B. Prothesen,

orthopädische Einlagen,

Leibbinden und

Bruchbänder.



In der PKV ist der Hilfsmittelkatalog umfangreicher als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

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