Versicherungslexikon Buchstabe
H
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Hilfen, die eine
körperliche Beeinträchtigung mildern oder im Idealfall
ausgleichen können. In den „Heil- und
Hilfsmittelrichtlinien“ wird genau definiert, was ein
Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung
ist. Für die Privaten Krankenversicherung wird das in den
Musterbedingungen und den Besonderen Bedingungen
festgelegt.
Als Hilfsmittel gelten
grundsätzlich:
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Sehhilfen, wobei das Brillen aber auch
Kontaktlinsen sein können,
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akustische Hilfen, wie z, B.
Hörgeräte,
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Geh- und Stützapparate,
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Krankenfahrstühle,
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künstliche Gliedmaßen, z. B.
Prothesen,
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orthopädische Einlagen,
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Leibbinden und
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Bruchbänder.
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In der PKV ist der Hilfsmittelkatalog
umfangreicher als in der gesetzlichen
Krankenversicherung.
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