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Versicherungsbeiträge in erhötem Maß steuerlich absetzbar

Am 19.06.2009 hat die Bundesregierung im Zuge des Bürgerentlastungsgesetzes auch die Neuregelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsberiträgen beschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2007 die bisher gültige Regelung als verfassungswidrig eingestuft. Allerdings haben die Verfassungsrichter der Bundesregierung eine Übergangszeit zur Änderung des Gesetzes bis zu 31.12.2009 eingeräumt.

Zukunftig erhöhen sich die Pauschbeträge um € 400,00 pro Jahr. In Zahlen drückt sich das folgendermaßen aus:

  • € 1.900,00 bei abhängig Beschäftigte und
  • € 2.800,00 bei Selbständigen

werden pro Jahr an Versicherungsbeiträgen steuerlich anerkannt. Sollten die tatsächlichen Beitragskosten diese Grenzwerte überschreiten, können die tatsächlich angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

Bei PKV-Beiträgen gilt allerdings der Grundsatz, dass nur eine Basisversorgung als erhöhte Beitragsbelastung anerkannt wird. Als Grenze wurde im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mal der Basistarif genannt.

Sollte es dabei bleiben, so steht hier eine Beitragsgröße in Höhe von € 6.840,00 jährlich zur Verfügung, denn soviel kostet der Basistarif höchstens. 

 

 

 

 

 

 

 

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