Versicherungsbeiträge
in erhötem Maß steuerlich absetzbar
Am 19.06.2009 hat die Bundesregierung im
Zuge des Bürgerentlastungsgesetzes auch die Neuregelungen zur
steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsberiträgen
beschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im
Jahr 2007 die bisher gültige Regelung als verfassungswidrig
eingestuft. Allerdings haben die Verfassungsrichter der
Bundesregierung eine Übergangszeit zur Änderung des Gesetzes
bis zu 31.12.2009 eingeräumt.
Zukunftig erhöhen sich die Pauschbeträge um
€ 400,00 pro Jahr. In Zahlen drückt sich das folgendermaßen
aus:
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€ 1.900,00 bei abhängig Beschäftigte und
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€ 2.800,00 bei Selbständigen
werden pro Jahr an Versicherungsbeiträgen
steuerlich anerkannt. Sollten die tatsächlichen Beitragskosten
diese Grenzwerte überschreiten, können die tatsächlich
angefallenen Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bei PKV-Beiträgen gilt allerdings der
Grundsatz, dass nur eine Basisversorgung als erhöhte
Beitragsbelastung anerkannt wird. Als Grenze wurde im
Zusammenhang mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts mal der Basistarif genannt.
Sollte es dabei bleiben, so steht hier
eine Beitragsgröße in Höhe von € 6.840,00 jährlich zur
Verfügung, denn soviel kostet der Basistarif
höchstens.
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