Versicherungslexikon Buchstabe
I
IKK
IKK steht für Innungskrankenkasse und ist
die gebräuchliche Abkürzung. Sie gehört ebenfalls zu
den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor der Liberalisierung in der GKV gehörten ausschliesslich
Handwerkerinnungen zur IKK, die für die Betriebe ihrer
Mitglieder Krankenkassen einrichten konnten, sofern ihre
Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert
war.
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