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Versicherungslexikon Buchstabe I

IKK

IKK steht für Innungskrankenkasse und ist die gebräuchliche Abkürzung. Sie gehört ebenfalls zu den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vor der Liberalisierung in der GKV gehörten ausschliesslich Handwerkerinnungen zur IKK, die für die Betriebe ihrer Mitglieder Krankenkassen einrichten konnten, sofern ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert war.

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