Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren ist die Art
und Weise in der sich private
Versicherungsunternehmen finanzieren. Ein regelmäßig
wiederkehrender Betrag wird zur Bildung eines
Deckungsstocks verwendet. Dadurch
können Versicherungs-leistungen erbracht werden, die
zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden.
Auch die Private Krankenversicherungen arbeitet nach diesem
Prinzip, ganz im Gegensatz zur gesetzlichen
Kranken-versicherung, bei der Umlageverfahren angewendet
wird.
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