Versicherungslexikon Buchstabe
K
Karenzzeit
Die Karenzzeit definiert den Zeitraum zwischen
Eintritt eines Versicherungsfalls und dem Beginn der
Leistungspflicht durch den Versicherer. Die
Karenzeit findet vorwiegend im Bereich der
Krankentagegeld- und der Berufsunfähigkeitsversicherung
Anwendung.
Ein Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch
auf eine sechswöchige Gehaltsfortzahlung bei
Arbeitsunfähigkeit. Im Anschluss daran beginnt die
Leistungspflicht der Krankenkasse oder der privaten
Krankenversicherung. In diesem Fall beträgt die
Karenzzeit 6 Wochen oder auch 42
Tage.
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