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Versicherungslexikon Buchstabe K

Karenzzeit

Die Karenzzeit definiert den Zeitraum zwischen Eintritt eines Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungspflicht durch den Versicherer. Die Karenzeit findet vorwiegend im Bereich der Krankentagegeld- und der Berufsunfähigkeitsversicherung Anwendung.

Ein Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch auf eine sechswöchige Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Im Anschluss daran beginnt die Leistungspflicht der Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung. In diesem Fall beträgt die Karenzzeit 6 Wochen oder auch 42 Tage.

 

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