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Versicherungslexikon Buchstabe K

Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung

Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung ist ein Zusammenschluss aller Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertrags-Psychotherapeuten, die berechtigt sind Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln.

Die Aufgabe der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung ist neben der Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung auch die Vertretung der Rechte der Vertragsärzte, -Zahnärzte und -Psychotherapeuten gegenüber der Krankenkassen.

 

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