Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung ist ein
Zusammenschluss aller Vertragsärzte, Vertragszahnärzte
und Vertrags-Psychotherapeuten, die berechtigt sind
Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung zu
behandeln.
Die Aufgabe der Kassen(zahn)ärztlichen
Vereinigung ist neben der Sicherstellung der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung auch die Vertretung der
Rechte der Vertragsärzte, -Zahnärzte und
-Psychotherapeuten gegenüber der
Krankenkassen.
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