Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kassenwahlrecht
Die Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung haben die freie Auswahl unter den
zugelassenen und geöffneten Krankenkassen, also die
AOKen, die Ersatzkassen, offene Betriebs- und
Innungskrankenkassen und die Knappschaft. Ab Januar 2009
kommt noch die Seekrankenkasse
hinzu.
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