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Versicherungslexikon Buchstabe K

Kinder

In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder im Rahmen der Familienversicherung z. Zt. noch beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung wird pro versicherter Person ein Beitrag berechnet, dessen Höhe sich nach dem beantragten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht richtet.

Die Kinderbeiträge in der PKV enthalten keine Anteile, die zur Alterungsrückstellung verwandt werden.

 

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