Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kinder
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind
Kinder im Rahmen der Familienversicherung z. Zt. noch
beitragsfrei mitversichert. In der privaten
Krankenversicherung wird pro versicherter Person ein
Beitrag berechnet, dessen Höhe sich nach dem beantragten
Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht
richtet.
Die Kinderbeiträge in der PKV enthalten keine
Anteile, die zur Alterungsrückstellung verwandt
werden.
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