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Versicherungslexikon Buchstabe K

Kindernachversicherung

Bei der Kindernachversicherung handelt es sich um das Recht Neugeborene in den Vertrag eines Elternteils aufzunehmen, ohne dass Wartezeiten erfüllt werden müssen oder eine Risikoprüfung vorgenommen wird. Allerdings ist das Recht auf Mitversicherung ab Geburt ist von einigen Voraussetzungen abhängig, wie beispielsweise

 

dass die Nachversicherung innerhalb von 2 Monaten nach Geburt erfolgt,

ein Elternteil bei Geburt des Kindes bereits seit mindestens drei Monaten versichert ist und

der Leistungsumfang der Versicherung des Kindes nicht höher oder umfassender ist, als der des versicherten Elternteils.

 

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