Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kindernachversicherung
Bei der Kindernachversicherung handelt es
sich um das Recht Neugeborene in den Vertrag eines
Elternteils aufzunehmen, ohne dass Wartezeiten erfüllt
werden müssen oder eine Risikoprüfung vorgenommen wird.
Allerdings ist das Recht auf Mitversicherung ab Geburt
ist von einigen Voraussetzungen abhängig, wie
beispielsweise
 |
dass die Nachversicherung innerhalb von 2
Monaten nach Geburt erfolgt,
|
|

|
ein Elternteil bei Geburt des Kindes bereits
seit mindestens drei Monaten versichert ist
und
|
|

|
der Leistungsumfang der Versicherung des Kindes
nicht höher oder umfassender ist, als der des
versicherten Elternteils.
|
zurück
|