Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kleine Anwartschaftsversicherung
Die kleine Anwartschaftsversicherung erhält die
Rechte und Pflichten eines Versicherungsvertrages während
einer Zeit, in der der Versicherungsvertrag ruht.
Gesundheitliche Veränderungen während der Ruhenszeit sind
mitversichert und beeinträchtigen den Versicherungsschutz
bei einer späteren Fortführung des Vertrages nicht.
Abschließbar ist sie für Krankenheitskosten- und Tagegeldtarife
während der
Dauer
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von Arbeitslosigkeit,
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eines Anspruchs auf
Familienversicherung,
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eines Auslandsaufenthalts, z. B. durch
Entsendung durch den Arbeitgeber
oder
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einer außergewöhnlichen Notlage.
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Hinweis: Bei der kleinen
Anwartschaftsversicherung werden keine
Altersrückstellungen gebildet, d. h. das ursprüngliche
Eintrittsalter bleibt nicht erhalten. Der Beitrag ist
daher auch geringer, als bei einer großen
Anwartschaftsversicherung.
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