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Versicherungslexikon Buchstabe K

Kontrahierungszwang

Ist ein Versicherer zur Annahme von Anträgen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, nennt man die Verfplichtung auch Kontrahierungszwang.

Beispielsweise muss der Versicherer bei einer Gruppenversicherung allen zu dieser Gruppe gehörenden Personen Versicherungsschutz bieten ungeachtet der sonst gültigen Annahmerichtlinien.
Eine Ablehnung aufgrund erhöhten medizinischen Risikos ist nicht möglich. Der Kontrahierungszwang bezieht sich auch auf die Kindernachversicherung.

Durch die Gesundheitsreform 2007 besteht für die privaten Krankenversicherer ein Kontrahierungszwang bei der Aufnahme von Personen in den modifizierten Standardtarif und ab 2009 in den Basistarif.

 

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