Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kontrahierungszwang
Ist ein Versicherer zur Annahme von Anträgen
unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, nennt man
die Verfplichtung auch
Kontrahierungszwang.
Beispielsweise muss der Versicherer bei einer
Gruppenversicherung allen zu dieser Gruppe gehörenden
Personen Versicherungsschutz bieten ungeachtet der sonst
gültigen Annahmerichtlinien.
Eine Ablehnung aufgrund erhöhten medizinischen Risikos ist
nicht möglich. Der Kontrahierungszwang bezieht sich auch auf
die
Kindernachversicherung.
Durch die Gesundheitsreform 2007 besteht für die
privaten Krankenversicherer ein Kontrahierungszwang bei
der Aufnahme von Personen in den modifizierten
Standardtarif und ab 2009 in den
Basistarif.
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