eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe K

Kostenerstattungsprinzip

In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungs-erbringung des Versicherers durch das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte reicht die Rechnungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung bei seinem Versicherer ein und bekommt die Kosten im Umfang der tariflichen Leistung erstattet. Normalerweise besteht für den Versicherten keine Notwendigkeit dabei in Vorleistung zu gehen, ausser es handelt sich um Kosten für Arznei- und Verbandsmittel, oder Heil- und Hilfsmittel.

 

zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks