Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kostenerstattungsprinzip
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die
Leistungs-erbringung des Versicherers durch das so
genannte Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte
reicht die Rechnungen für medizinisch notwendige
Heilbehandlung bei seinem Versicherer ein und bekommt die
Kosten im Umfang der tariflichen Leistung erstattet.
Normalerweise besteht für den Versicherten keine
Notwendigkeit dabei in Vorleistung zu gehen, ausser
es handelt sich um Kosten für Arznei- und Verbandsmittel,
oder Heil- und
Hilfsmittel.
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