Versicherungslexikon Buchstabe
K
Krankengeld
Als Krankengeld bezeichnet man den durch die
gesetzliche Krankenversicherung abgedeckten
Verdienstausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, der
höchstens 90% des regelmäßigen Nettoeinkommens beträgt
(entspricht 70% des Bruttoverdienstes bis zur
Beitragsbemessungsgrenze). Das Krankengeld wird längstens
78 Wochen innerhalb von drei Jahren für die gleiche
Erkrankung
bezahlt.
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