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Versicherungslexikon Buchstabe K

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag. Dabei zählt auch der Aufnahme- und der Entlassungstag mit. Das Tagegeld wird zeitlich unbegrenzt und ohne Kostennachweis bezahlt. Die Bescheinigung des Krankenhauses aus der die Aufnahme- und Entlassungsdaten sowie der Behandlungsgrund hervorgeht ist ausreichend um die Leistung des Versicherers zu erhalten.

 

Tarifcheck24 - Private Krankenversicherung Vergleich.

 

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