Versicherungslexikon Buchstabe
K
Krankenhaustagegeldversicherung
Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für
jeden Tag einer medizinisch notwendigen
Krankenhausbehandlung einen bei Vertragsabschluss
vereinbarten Betrag. Dabei zählt auch der Aufnahme- und
der Entlassungstag mit. Das Tagegeld wird zeitlich
unbegrenzt und ohne Kostennachweis bezahlt. Die
Bescheinigung des Krankenhauses aus der die Aufnahme- und
Entlassungsdaten sowie der Behandlungsgrund hervorgeht
ist ausreichend um die Leistung des Versicherers zu
erhalten.
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