Versicherungslexikon Buchstabe
K
Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung ist die
Absicherung des durch Arbeitsunfähigkeit bedingten
Verdienstausfalls in der PKV. Das versicherte Tagegeld
darf maximal dem regelmäßigen Nettoeinkommen
enstsprechen, zuzüglich weiteren € 15,00 pro Tag bei
Arbeitnehmern. Dieser zusätzliche Betrag in Höhe von €
15,00 pro Tag dient zur Bezahlung des Arbeitnehmeranteils
zur gesetzlichen
Rentenversicherung.
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