Versicherungslexikon Buchstabe
K
Krankenversichertenkarte
Der Krankenschein wurde 1995 durch die
Einführung der Krankenversichertenkarte
abgelöst. Sie dient als Nachweis für das Recht
vertragsärztliche Leistungen in Anspruch nehmen zu
können. Auf ihrem Mikrochip enthält sie neben Angaben zur
Krankenkasse auch vertragliche Daten über Gültigkeit und
persönliche Angaben des
Versicherten.
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