Versicherungslexikon Buchstabe
K
Krankenversicherungspflicht
Mit in Kraft treten der Gesundheitsreform am
01.04.2007 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht
in Deutschland sich gegen die finanziellen Folgen von
Krankheit und Unfall zu versichern. Jeder Bundesbürger
hat ein Recht auf Krankenversicherung, gleichzeitig
aber auch die Verpflichtung einen
Krankenversicherungsvertrag abzuschließen.
Je nachdem welchem System er aufgrund seines beruflichen oder
persönlichen Status zuzuordnen ist, muss er sich um Aufnahme in
der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung
bemühen.
Während der Personenkreis, der der GKV
zuzurechnen ist bereits seit dem 01.07.2007 eine
Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweisen müssen,
läuft die Frist für alle diejenigen, die der PKV
zuzuordnen sind am 31.12.2008
ab.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich eine
Krankenversicherungs-pflicht in der gesetzlichen
Krankenkasse für alle diejenigen, die der sozialen
Sicherung bedürfen. Hierbei handelt es sich um:
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Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverdienst
unterhalb der
Versicherungspflichtgrenze,
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Rentner,
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Studenten und Praktikanten,
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Landwirte und ihre mitarbeitenden
Familien-angehörigen.
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Künstler und Publizisten,
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Personen die Leistungen gemäß de
Arbeitsförderungs-gesetzes beziehen,
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Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe
wie beispielsweise Fürsorgeerzieher beschäftigt
sind und
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Personen, die in Behinderteneinrichtungen an
berufs-fördernden Maßnahmen
teilnehmen.
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Für einige der genannten Personenkreise besteht
aber auch unter bestimmten Voraussetzungen ein
Befreiungsrecht von der
Krankenversicherungspflicht.
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