Versicherungslexikon Buchstabe
K
Krankheitskostenzusatzversicherung
Durch eine Krankheitskostenzusatzversicherung
kann der Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung erheblich ergänzt werden. Dabei
können Leistungen
für
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den
ambulanten, |
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den dentalen
und |
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den stationären
Bereich |
abgeschlossen werden.
Der Klassiker unter den Zusatzversicherungen ist
sicherlich die Krankenhauszusatz-versicherung. Zu ihren
Leistungen zählt die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
und die privatärztliche
Behandlung.
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