Versicherungslexikon Buchstabe
K
Kündigung der privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann man
grundsätzlich zum Ende eines Versicherungsjahres beenden,
wobei die Kündigungsfrist zu beachten ist. Die Kündigung
muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor
Ablauf des Versicherungsjahres erklärt
werden.
Hinweis: Das Versicherungsjahr entspricht
nicht zwingend einem
Kalenderjahr.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht
wenn der PKV-Anbieter seine Beträge durch eine
Beitragsanpassung erhöht. Der Vertrag kann zum Ende des
Monats gekündigt werden, der dem Wirksamwerden der
Erhöhung folgt.
zurück
|