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Versicherungslexikon Buchstabe K

Kündigung der privaten Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung kann man grundsätzlich zum Ende eines Versicherungsjahres beenden, wobei die Kündigungsfrist zu beachten ist. Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres erklärt werden.

Hinweis: Das Versicherungsjahr entspricht nicht zwingend einem Kalenderjahr.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht wenn der PKV-Anbieter seine Beträge durch eine Beitragsanpassung erhöht. Der Vertrag kann zum Ende des Monats gekündigt werden, der dem Wirksamwerden der Erhöhung folgt.

 

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