Versicherungslexikon Buchstabe
K
Künstler
Hauptberuflich selbständige Künstler und
Publizisten sind in der Künstlersozialkasse
versicherungspflichtig. Sie nehmen aufgrund ihrer
schwankenden und unregelmäßigen Einkommens-verhältnisse
gegenüber anderen Erwerbstätigen eine Sonderstellung
ein.
Damit diesem Personenkreis sowohl ein angemessener
Krankenversicherungsschutz als auch eine ausreichende
Altersversorgung zugänglich wird, hat der Gesetzgeber 1981 die
Künstlersozialversicherung eingeführt. Die Beitragszahlung
erfolgt zur Hälfte durch den Künstler oder Publizisten. Die
andere Hälfte wird durch die Künstlersozialabgabe von den so
genannten Vermarktern sowie einem Bundeszuschuss erbracht. Zu
Vermarktern gehören diejenigen, die die künstlerischen oder
publizistischen Erzeugnisse verwerten, wie z. B. Verlage,
Galerien, Rundfunkanstalten und
Theater.
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