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Versicherungslexikon Buchstabe K

Künstler

Hauptberuflich selbständige Künstler und Publizisten sind in der Künstlersozialkasse versicherungspflichtig. Sie nehmen aufgrund ihrer schwankenden und unregelmäßigen Einkommens-verhältnisse gegenüber anderen Erwerbstätigen eine Sonderstellung ein.
Damit diesem Personenkreis sowohl ein angemessener Krankenversicherungsschutz als auch eine ausreichende Altersversorgung zugänglich wird, hat der Gesetzgeber 1981 die Künstlersozialversicherung eingeführt. Die Beitragszahlung erfolgt zur Hälfte durch den Künstler oder Publizisten. Die andere Hälfte wird durch die Künstlersozialabgabe von den so genannten Vermarktern sowie einem Bundeszuschuss erbracht. Zu Vermarktern gehören diejenigen, die die künstlerischen oder publizistischen Erzeugnisse verwerten, wie z. B. Verlage, Galerien, Rundfunkanstalten und Theater.

 

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