Versicherungslexikon Buchstabe
L
Landwirte
Die Unternehmer in der Land- und
Forstwirtschaft, sowie ihre mitarbeitenden
Familienangehörige sind versicherungspflichtig. Für sie
gelten besondere Bestimmungen, die im Gesetz zur
Krankenversicherung der Landwirte (KVGL
1989) verankert sind und in der Zwischenzeit
mehrfach, zuletzt aber 1995 durch das
Agrarsozialreformgesetz verändert
wurden.
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