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Versicherungslexikon Buchstabe L

Leistungen der GKV

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch das SGB V geregelt. Die Leistungen umfassen ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen und desweiteren den Leistungsumfang für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel. Die Leistungsbereitstellung zur Behandlung von Kranken durch die Krankenkassen bezeichnet man als Sach-leistungsprinzip, d. h. der Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, usw.) stellt dem Patienten keine Rechnung für seine Dienste, sondern rechnet direkt mit den Krankenkassen ab. 

 

 

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