Versicherungslexikon Buchstabe
L
Leistungen der GKV
Der Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung wird durch das SGB V geregelt. Die
Leistungen umfassen ambulante, stationäre und
zahnärztliche Behandlungen und desweiteren
den Leistungsumfang für Arznei- und Verbandmittel
sowie Heil- und Hilfsmittel. Die Leistungsbereitstellung
zur Behandlung von Kranken durch die Krankenkassen
bezeichnet man als Sach-leistungsprinzip, d. h. der
Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, usw.) stellt dem
Patienten keine Rechnung für seine Dienste, sondern
rechnet direkt mit den Krankenkassen
ab.
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