Versicherungslexikon Buchstabe
L
Leistungen der PKV
Der Leistungsumfang der privaten
Krankenversicherung wird durch die so genannten
Musterbedingungen und die Besonderen Bedingungen
festgelegt. Im Gegensatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung gibt es keine vertraglichen
Beziehungen zwischen Leistungserbringern und
Versicherung. Durch die Änderung de ärztlichen
Gebührenordnungen soll es aber möglich sein, dass
zukünftig auch Vertragsbeziehungen zwischen den
Leistungserbringern und der PKV abschließbar
sind.
Bislang erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten
für medizinisch notwendige Heilbehandlungsausgaben.
Der Heilbehandler stellt seinem Patienten eine Rechnung, deren
Kosten er nach Einreichung bei seiner Krankenversicherung
erstattet bekommt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach
dem tariflich versicherten Umfang.
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