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Versicherungslexikon Buchstabe L

Leistungen der Pflegeversicherung

Die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung sind im SGB VI geregelt. Dazu zählen:

 

die Kurzzeitpflege,

die teilstationäre und

die vollstationäre Pflege

die Pflege in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe,

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,

Pflegegeld oder -sachleistung bei häuslicher Pflege,

die Verhinderungspflege,

Pflegekurse und

die soziale Sicherung von Pflegepersonal.


Die Höhe der einzelnen Leistungen richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe und sind teilweise auch miteinander kombinierbar.

 

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