Versicherungslexikon Buchstabe
L
Leistungsausschluss
Bei Antragsstellung in der PKV wird eine
Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sollte sich daraus ein
erhöhtes medizinisches Risiko ergeben, so ist der
Versicherer berechteigt je nach Risikoerheblichkeit auch
einen Leistungsausschluss verlangen.
Vielfach ist das die letzte Möglichkeit eines
Versicherers, um überhaupt Versicherungsschutz bieten zu
können. Der Ausschluss einer Erkrankung und aller damit in
Zusammenhang stehenden Folgen stellt die strengste
Risikoeingrenzung der PKV dar und kommt direkt
vor der
Ablehnung.
Für den PKV-Kunden ist ein
Leistungsausschluss ein oftmals nicht einzuschätzendes
Risiko, da er häufig die Tragweite einer solchen
Entscheidung nicht erkennen kann. Der Versicherer wird
jede Erkrankung auf einen Zusammenhang mit dem
ausgeschlossenen Risiko hin überprüfen und häufig auch
festgestellen.
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