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Versicherungslexikon Buchstabe L

Leistungsausschluss

Bei Antragsstellung in der PKV wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Sollte sich daraus ein erhöhtes medizinisches Risiko ergeben, so ist der Versicherer berechteigt je nach Risikoerheblichkeit auch einen Leistungsausschluss verlangen.
Vielfach ist das die letzte Möglichkeit eines Versicherers, um überhaupt Versicherungsschutz bieten zu können. Der Ausschluss einer Erkrankung und aller damit in Zusammenhang stehenden Folgen stellt die strengste Risikoeingrenzung der PKV dar und kommt direkt vor der Ablehnung.

Für den PKV-Kunden ist ein Leistungsausschluss ein oftmals nicht einzuschätzendes Risiko, da er häufig die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erkennen kann. Der Versicherer wird jede Erkrankung auf einen Zusammenhang mit dem ausgeschlossenen Risiko hin überprüfen und häufig auch festgestellen.

 

  

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