Versicherungslexikon Buchstabe
M
Materieller Beginn
Der materiellen Beginn einer Versicherung
bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Leistungspflicht des
Versicherers einsetzt. Beipielsweise ist das in der PKV
der Zeitpunkt nach Ablauf der Wartezeit. Sind die
Wartezeiten erlassen worden durch die Anrechnung einer
Vorversicherung, oder durch eine ärztliche
Untersuchung ist der materielle Beginn identisch mit
dem im Versicherungsschein ausgewiesenen
Versicherungsbeginn.
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