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Versicherungslexikon Buchstabe M

Materieller Beginn

Der materiellen Beginn einer Versicherung bezeichnet den Zeitpunkt, an dem die Leistungspflicht des Versicherers einsetzt. Beipielsweise ist das in der PKV der Zeitpunkt nach Ablauf der Wartezeit. Sind die Wartezeiten erlassen worden durch die Anrechnung einer Vorversicherung, oder durch eine ärztliche Untersuchung ist der materielle Beginn identisch mit dem im Versicherungsschein ausgewiesenen Versicherungsbeginn.

 

 

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