Versicherungslexikon Buchstabe
M
Medizinische Notwendigkeit
Unter einer medizinischen Notwendigkeit versteht
man, dass eine Heilbehandlung durch objektive
medizinische Diagnosen und wissenschaftlichen
Erkenntnissen vertretbar war. Wenn aus medizinischer
Sicht eine Behandlung notwendig erscheint ist das als
Grund ausreichend für die Kostenerstattung in der PKV,
bzw. die Sachleistung in der GKV.
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