Versicherungslexikon Buchstabe
M
Medizinischer Dienst
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
ist eine Arbeitsgemeinschaft aller in einem Bundesland
tätigen Krankenkassen. Ihre Aufgabe ist es
medizinische und zahnmedizinische Beratung und
Begutachtung für die Krankenkassen durchzuführen.
Der medizinische Dienst übernimmt für die gesetzliche
Pflegeversicherung gleichermaßen Beratungs- und
Begutachtungsdienst im pflegespezifischen
Bereich.
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