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Versicherungslexikon Buchstabe M

Mehrbettzimmer

Ein Mehrbettzimmer ist die Art der Unterbringung bei einem stationären Aufenthalt im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen, wie sie im fünften Sozialgesetzbuch definiert ist.

Auch in der privaten Krankenversicherung ist das eine gebräuliche Beschreibung eines versicherten Leistungs-umfangs. Ein Mehrbettzimmer hat mindestes drei meistens jedoch vier Betten.

 

 

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