Versicherungslexikon Buchstabe
M
Mehrbettzimmer
Ein Mehrbettzimmer ist die Art der
Unterbringung bei einem stationären Aufenthalt im Rahmen
der allgemeinen Krankenhausleistungen, wie sie im fünften
Sozialgesetzbuch definiert ist.
Auch in der privaten Krankenversicherung ist das
eine gebräuliche Beschreibung eines versicherten
Leistungs-umfangs. Ein Mehrbettzimmer hat mindestes
drei meistens jedoch vier Betten.
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