Versicherungslexikon Buchstabe
M
Mindestversicherungsdauer
Die Mindestversicherungsdauer ist der Zeitraum
einer Vertragsdauer während dessen eine ordentliche
Kündigung ausgeschlossen ist.
In der PKV gibt
es unterschiedliche Mindersversicherungdauern. Sie
reichen von einem bis hin zu drei Jahren.
Speziell in der Sachversicherung wurde mit
Einführung des neuen VVG für die gebräuchlichen
Fünf-Jahres-Verträge eine neue Kündigungsregelung wirksam,
die den Vertrag bereits nach drei Jahren kündbar machen.
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