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Versicherungslexikon Buchstabe M

Mindestversicherungsdauer

Die Mindestversicherungsdauer ist der Zeitraum einer Vertragsdauer während dessen eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. 

In der PKV gibt es unterschiedliche Mindersversicherungdauern. Sie reichen von einem bis hin zu drei Jahren.

Speziell in der Sachversicherung wurde mit Einführung des neuen VVG für die gebräuchlichen Fünf-Jahres-Verträge eine neue Kündigungsregelung wirksam, die den Vertrag bereits nach drei Jahren kündbar machen.

 

 

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