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Versicherungslexikon Buchstabe M

Mitversicherte Person(en)

Eine oder mehrere mitversicherten Personen sind häufig Ehepartner oder Kinder, wobei der Versicherungsnehmer die Eigenschaft des Vertragspartners der Versicherungsgesellschaft gegenüber einnimmt.  Er trägt die Verantwortung für sich und alle Mitversicherten.

Zu beachten ist, das Änderungen oder Kündigungen die Unterschrift aller in einem Vertrag Versicherter bedürfen, wobei bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter unterschrieben muss. 

 

 

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