Versicherungslexikon Buchstabe
M
Mitversicherte Person(en)
Eine oder mehrere mitversicherten Personen sind
häufig Ehepartner oder Kinder, wobei der
Versicherungsnehmer die Eigenschaft des
Vertragspartners der Versicherungsgesellschaft gegenüber
einnimmt. Er trägt die Verantwortung für sich und
alle Mitversicherten.
Zu beachten ist, das Änderungen oder
Kündigungen die Unterschrift aller in einem Vertrag
Versicherter bedürfen, wobei bei Minderjährigen der
gesetzliche Vertreter unterschrieben
muss.
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