Versicherungslexikon Buchstabe
M
Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter in der GKV erhalten während
der Mutterschutzfristen das so genannte
Mutterschaftsgeld.
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Nicht berufstätige Frauen
erhalten einmalig € 210,00 (auch Entbindungsgeld
genannt).
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Frauen in einem
Arbeitsverhältnis erhalten für jeden Tag der
Mutterschutzfristen maximal € 13,00. Der
Arbeitgeber übernimmt die Differenz zwischen
Mutterschaftsgeld und Nettoeinkommen.
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Selbständige Frauen geniessen
die gleiche Regelung wie Nichtberufstätige und
erhalten einmaliges Entbindungsgeld von €
210,00.
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