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Versicherungslexikon Buchstabe M

Mutterschaftsgeld

Werdende Mütter in der GKV erhalten während der Mutterschutzfristen das so genannte Mutterschaftsgeld.

 

Nicht berufstätige Frauen erhalten einmalig € 210,00 (auch Entbindungsgeld genannt).

Frauen in einem Arbeitsverhältnis erhalten für jeden Tag der Mutterschutzfristen maximal € 13,00. Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettoeinkommen.

Selbständige Frauen geniessen die gleiche Regelung wie Nichtberufstätige und erhalten einmaliges Entbindungsgeld von € 210,00.


 

 

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