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Versicherungslexikon Buchstabe M

Mutterschutz

Berufstätige Frauen sind während der Schwangerschaft und nach der Entbindung durch das Mutterschutzgesetz besonders geschützt. Der Mutterschutz hat zwei Aufgaben:

  1. Zum einen schützt er die angehende Mutter vor Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses und

  2. schützt der Mutterschutz die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz.

 

 

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