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Versicherungslexikon Buchstabe M

Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist ist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)  geregelt. Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei einer vorzeitigen Entbindung, wie beispielsweise infolge einer Frühgeburt, verlängert sich der Zeitraum nach Geburt um die Tage, die von der sechswöchigen Frist vor Entbindung nicht in Anspruch genommen wurden.

 

 

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