Versicherungslexikon Buchstabe
M
Mutterschutzfrist
Die Mutterschutzfrist ist nach dem
Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Sie
beginnt sechs Wochen vor dem errechneten
Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der
Geburt. Bei einer vorzeitigen Entbindung, wie
beispielsweise infolge einer Frühgeburt, verlängert
sich der Zeitraum nach Geburt um die Tage, die von der
sechswöchigen Frist vor Entbindung nicht in Anspruch
genommen wurden.
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