Versicherungslexikon Buchstabe
N
Negativliste für Arzneimittel
In dieser Negativliste sind
alle Arzneimittel vermerkt, für die in der
gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistungspflicht
besteht. Laut der „Verordnung über unwirtschaftliche
Arzneimittel“ vom 1.7.1991 sind
das Präparate,
 |
die für das Ziel der Therapie
oder zur Risiko-minderung nicht erforderliche
Bestandteile enthalten, oder
|
|

|
deren Wirkung aufgrund der
vielen enthaltenen Wirkstoffe, wobei es mehr als
drei müssen nicht mit ausreichend beurteilt werden
kann, oder
|
|

|
deren therapeutischer Nutzen
nicht nachgewiesen ist.
|
Zuzahlungsfreie Arzneimittel finden:
zurück
|