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Versicherungslexikon Buchstabe N

Negativliste für Arzneimittel

In dieser Negativliste sind alle Arzneimittel vermerkt, für die in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistungspflicht besteht. Laut der „Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel“ vom 1.7.1991 sind das Präparate,

 

die für das Ziel der Therapie oder zur Risiko-minderung nicht erforderliche Bestandteile enthalten, oder

deren Wirkung aufgrund der vielen enthaltenen Wirkstoffe, wobei es mehr als drei müssen nicht mit ausreichend beurteilt werden kann, oder

deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist.


Zuzahlungsfreie Arzneimittel finden:

Quelle: www.gkv.info | Realisierung: www.krankenkasseninfo.de
  

 

 



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