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Versicherungslexikon Buchstabe O

Obliegenheiten

Die Obliegenheiten bezeichnen die Pflichten eines Versicherungs-nehmers. Verletzt man als Versicherungsnehmer die Obliegenheiten seines Versicherungsvertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig, dann kann man seinen Versicherungsschutz verlieren.

Im neuen VVG wurde gesetzlich festgeschrieben, dass auch bei grober Fahrlässigkeit der Versicherer in der Leistungspflicht bleibt. Die Höhe der Leistung hängt vom Grad des Verschuldens durch den Versicherungsnehmer ab.

  

 

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