Versicherungslexikon Buchstabe
O
Obliegenheiten
Die Obliegenheiten bezeichnen die Pflichten
eines Versicherungs-nehmers. Verletzt man als
Versicherungsnehmer die Obliegenheiten seines
Versicherungsvertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig,
dann kann man seinen Versicherungsschutz
verlieren.
Im neuen VVG wurde gesetzlich festgeschrieben,
dass auch bei grober Fahrlässigkeit der Versicherer in
der Leistungspflicht bleibt. Die Höhe der Leistung hängt
vom Grad des Verschuldens durch den Versicherungsnehmer
ab.
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