Versicherungslexikon Buchstabe
O
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die
fristgerechte Kündigung eines Versicherungsvertrages. Sie
muss normalerweise spätestens drei Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres schriftlich erfolgen. Ausnahme bildet
die Kfz-Versicherung, die nur einen Monat Kündigungsfrist
hat und immer bis zum 30.11. eines Jahres ausgesprochen
werden
muss.
Hinweis: Ein
Versicherungsjahr entspricht nicht gezwungener-maßen
einem Kalenderjahr. Die Regelung bei Ihrem Versicherer
finden Sie in
den Versicherungsbedingungen.
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