eVersicherungsberater
Besser informiert sein

 

Beitragskosten senken?
ERFAHREN SIE WIE!

Versicherungslexikon Buchstabe O

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist die fristgerechte Kündigung eines Versicherungsvertrages. Sie muss normalerweise spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich erfolgen. Ausnahme bildet die Kfz-Versicherung, die nur einen Monat Kündigungsfrist hat und immer bis zum 30.11. eines Jahres ausgesprochen werden muss.

Hinweis: Ein Versicherungsjahr entspricht nicht gezwungener-maßen einem Kalenderjahr. Die Regelung bei Ihrem Versicherer finden Sie in den Versicherungsbedingungen.


 

  


zurück

 

 

 

 

 

 

 

www.easyCredit.de

 

 

 

 

 

 

Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks